Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen (Einzelstunden, Verhaltensberatung, Entspannungstraining, Bildungsangebote für Schulen sowie Gruppenkurse) der mobilen Hundeschule Educa Dog. Mit der Terminbuchung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

§ 2 Vertragsabschluss und Leistungen
Der Vertrag kommt durch die Bestätigung eines Termins zustande. Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag; ein konkreter Trainingserfolg wird nicht geschuldet, da dieser maßgeblich von der Mitarbeit des Halters / der Halterin abhängt.

§ 3 Voraussetzungen für Hund und Halter / Halterin

  1. Der Halter / die Halterin versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und der Hund steuerlich angemeldet ist.

  2. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein und einen altersentsprechenden Impfschutz vorweisen.

  3. Läufige Hündinnen oder verhaltensauffällige Hunde (z. B. gesteigerte Aggressivität) sind vorab anzuzeigen.

§ 4 Bezahlung
Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 2 ist die Zahlung der Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto oder in bar zu erfolgen.

§ 5 Absageregelung und Stornierung
Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen wird das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt, da der Termin so kurzfristig nicht neu belegt werden kann. 

§ 6 Haftungsbeschränkung

  1. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko.

  2. Die Trainerin übernimmt keine Aufsicht im Sinne einer Tieraufseherhaftung. Der Halter bleibt während des Trainings verantwortlicher Tierhalter gemäß § 833 BGB.

  3. Die Trainerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 

§ 7 Abbruch durch die Trainerin, Kündigung
Die Trainerin behält sich vor, das Training abzubrechen, wenn der Halter sich tierschutzwidrig verhält, Anweisungen ignoriert oder der Hund eine Gefahr für Dritte darstellt. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. 

Die Trainerin behält sich vor, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Im Falle grober tierschutzwidriger Handlungen durch den Hundehalter / die Hundehalterin oder Begleitpersonen oder dem Widersetzen von Anweisungen erfolgt die Kündigung fristlos.
Der Hundehalter / die Hundehalterin kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB kündigen.
Im Fall der Kündigung erfolgt die vollständige oder im Falle schon in Anspruch genommener Trainingseinheiten teilweise die Erstattung der Gebühr.

§ 8 Mitwirkungspflicht
Der Hundehalter / die Hundehalterin ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Ausbilder zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Trainingseinheiten erwartet. Ebenso ist es Voraussetzung, dass sich der Hundehalter / die Hundehalterin an die Anweisungen des Ausbilders hält. Die Trainerin ist zu informieren, sofern bei dem Hund Kenntnis über Erkrankungen besteht, die Einfluss auf das Training haben könnten. 

§ 9 Bild- und Videoaufnahmen

  1. Nutzung durch die Trainerin: Die Trainerin behält sich vor, Foto- und Videoaufnahmen während des Trainings zu Dokumentationszwecken sowie zur Veröffentlichung auf der eigenen Website und in sozialen Medien (z. B. Instagram) zu machen. Mit der Teilnahme am Training willigt der Hundehalter / die Hundehalterin in die unentgeltliche Nutzung dieser Aufnahmen ein.

  2. Widerruf: Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich (z. B. per E-Mail) für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Beiträge bleiben davon unberührt.

  3. Nutzung durch den Kunden: Videoaufnahmen des Trainings durch den Hundehalter / die Hundehalterin sind nur nach vorheriger Absprache mit der Trainerin gestattet. Eine Veröffentlichung dieser Aufnahmen (insb. in sozialen Netzwerken) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Trainerin, da hierbei deren Urheberrechte und ggf. Persönlichkeitsrechte berührt werden.

§ 10 Urheberrecht
Sämtliche ausgehändigten Unterlagen (Trainingspläne, Skripte) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für private Zwecke genutzt werden.